Private Unfallversicherung für Studenten
Als eingeschriebene:r Student:in an einer deutschen staatlich anerkannten Hochschule bist du grundsätzlich auf dem direkten Weg zur Hochschule sowie während versicherter Tätigkeiten an der Hochschule über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Die meisten Unfälle passieren jedoch in der Freizeit. Daher kann es sinnvoll sein, über eine private Unfallversicherung nachzudenken.
Eine private Unfallversicherung kann – sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde – weltweit und rund um die Uhr gelten. Sie kann beispielsweise finanzielle Leistungen bei einer unfallbedingten Invalidität erbringen und dabei helfen, langfristige Folgekosten eines Unfalls abzufedern.
Versicherungsschutz bei Praktika
Bei Praktika hängt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz davon ab, wie das Praktikum organisiert ist. Steht es vollständig unter der rechtlichen und organisatorischen Verantwortung der Hochschule und ist es ein integrierter Bestandteil des Studiums, kann der Versicherungsschutz über die Hochschule bestehen.
In vielen Fällen findet das Praktikum jedoch direkt in einem Unternehmen statt. Dann sind Studierende in der Regel über den zuständigen Unfallversicherungsträger des Praktikumsbetriebs abgesichert.
Quelle: GUVH, KomNet
Unfallversicherung im Ausland
Auch bei einem Auslandssemester oder Auslandspraktikum kann unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bestehen. Voraussetzung ist insbesondere, dass der Auslandsaufenthalt Bestandteil des Studiums ist und von der Hochschule organisiert, unterstützt oder anerkannt wird.
Quelle: Unfallkasse Hessen
Welche Tätigkeiten sind nicht versichert?
Die gesetzliche Unfallversicherung greift nicht bei allen Tätigkeiten, die im weiteren Zusammenhang mit dem Studium stehen. Nicht versichert sind beispielsweise:
- Studienarbeiten zu Hause: Das private Lernen oder Anfertigen von Studienarbeiten zu Hause fällt in der Regel nicht unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
- Private Studienfahrten: Selbst organisierte Fahrten ohne unmittelbaren organisatorischen Zusammenhang mit der Hochschule sind grundsätzlich nicht versichert.
- Private Repetitorien: Der Besuch von Kursen oder Repetitorien bei privaten Anbietern gehört in der Regel nicht zum gesetzlichen Versicherungsschutz der Hochschule.
- Private Unterbrechungen des Hochschulwegs: Wird der direkte Weg zur oder von der Hochschule aus privaten Gründen unterbrochen, beispielsweise zum Einkaufen, kann der gesetzliche Unfallversicherungsschutz während dieser Unterbrechung entfallen.
- Private Aktivitäten auf dem Hochschulgelände: Tätigkeiten ohne direkten Zusammenhang mit dem Studium oder dem Hochschulbetrieb sind grundsätzlich nicht automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Quellen: Unfallkasse Sachsen, Volksbanken Raiffeisenbanken


Stand 09/2016
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