Private Altersvorsorge für Studenten
Als Student hast du sicherlich andere Dinge im Kopf, als dich mit deiner privaten Altersvorsorge auseinanderzusetzen. Dennoch macht es Sinn, falls du als Student ein wenig Geld über haben solltest, dich mit diesem Thema zu beschäftigen. Denn eines steht fest, je früher du anfängst zu sparen, umso mehr wirst du später rausbekommen. Dabei reichen Anfangs auch kleinere Geldbeträge von 20, 50 oder 100 €, hauptsache, du machst dich schon mal auf den Weg. Dabei sollte letzlich das Ziel sein, 80 % des letzten Netto-Einkommens als Rente zu erhalten.Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge

Die Riester-Rente
Auch als Student kannst du Riester-Förderung erhalten, wenn du rentenversicherungspflichtig beschäftigt bist. Das gilt z. B. bei einem Minijob bis 603 € monatlich, sofern du dich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, oder bei einem Werkstudentenjob mit Rentenversicherungsbeiträgen. Bis Ende 2026 gilt noch das bisherige Riester-System mit einer Grundzulage von bis zu 175 € pro Jahr.Neu ab 2027: das Altersvorsorgedepot
Ab 2027 wird die private Altersvorsorge um neue Modelle ergänzt. Beim sogenannten Altersvorsorgedepot kann das Geld beispielsweise in Fonds oder ETFs investiert werden. Eine vollständige Beitragsgarantie ist nicht mehr vorgeschrieben, wodurch höhere Renditechancen entstehen – allerdings auch stärkere Wertschwankungen möglich sind.Bestehende Riester-Verträge können weiterhin fortgeführt werden.
Quelle: ZDF.de, Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Strengere Prüfung der Riester-Zulagen
Seit dem Beitragsjahr 2024 werden die Angaben zur Förderberechtigung bereits vor Auszahlung der Zulage umfassender geprüft. Dadurch sollen spätere Rückforderungen seltener werden.Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Die Rürup-Rente
Eine weitere Möglichkeit von einer staatlich geförderten Altervorsorge zu profitieren, stellt die Rürup-Rente da. Diese ist besonders für Studenten interessant, da es bei dieser Förderung nicht notwendig ist, eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt zu haben. Darüber hinaus ist es möglich, den Versicherungsbetrag steuerlich geltend zu machen, indem du diesen als Sonderausgabe deklarierst.
Stand 09/2016
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