Krankenversicherung für Studenten

Die Krankenversicherung ist ein Muss für Studierende an staatlich anerkannten Hoch- & Fachhochschulen in Deutschland, da laut Gesetzgeber eine Versicherungspflicht (Siehe § 5 Absatz 1 SGB V) für Studenten besteht. Dies bedeutet, dass man sich ohne Versicherungsnachweis nicht an einer deutschen Hochschule einschreiben kann.

Jedoch besteht hier erst mal kein Grund zur Panik, da die meisten bis zum 25. Lebensjahr über ihre Eltern mitversichert sein werden. Welche Dinge man allerdings genau unter die Lupe nehmen sollte und welche Möglichkeiten der Krankenversicherung es für Studenten gibt, wird im Folgenden näher erläutert.

Gesetzlich oder privat versichert?

Grundsätzlich gibt es vier Krankenversicherungsarten, die als Student relevant sein können:

  • Familienversicherung
  • Studentische Krankenversicherung
  • Freiwillige Krankenversicherung
  • Private Krankenversicherung
Dabei gibt es jedoch vom Gesetzgeber genaue Vorschriften, wann du welche Versicherungsart in Anspruch nehmen kannst. Um dir die Unterschiede als auch die Besonderheiten der einzelnen Versicherungsarten besser aufzeigen zu können, werden diese nun kurz nacheinander vorgestellt. Falls du dich direkt über die Vor- und Nachteile einer privaten Krankenversicherung informieren möchtest, kannst du auch direkt unter private Krankenversicherung für Studenten schauen. Noch eine Anmerkung am Rande: Die Versicherungspflicht für Studenten gilt auch während eines Urlaubssemesters.

Die Familienversicherung

Wie und wie lange?

Wenn deine Eltern gesetzlich krankenversichert sind, hast du die Möglichkeit, dich bis zu deinem 25. Geburtstag (unter bestimmten Umständen auch länger, aber dazu später) über diese mitversichern zu lassen. In diesem Fall musst du als Student erst mal keine zusätzlichen Krankenkassenbeiträge bezahlen. Dies gilt auch, wenn deine Eltern Arbeitslosengeld II beziehen und die Krankenkassenbeiträge für die gesetzliche Krankenversicherung vom Jobcenter getragen werden.

Wenn du zum Beispiel bereits verheiratet bist, besteht auch die Möglichkeit familienversichert zu sein, wenn dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kein Student und normal gesetzlich krankenversichert ist.

Einkommensgrenze beachten

Falls du einer geringfügiger Beschäftigung nachgehen solltest, ist zu beachten, dass dein Einkommen die Einkommensgrenze von 450 € nicht überschreiten darf, während du familienversichert bist. BAföG und Unterhalt der Eltern gelten übrigens nicht als Einkommen. Ausgeschlossen sind auch Jobs in den Semesterferien oder welche mit einer Höchstdauer von 2 Monaten. Solche Beschäftigungen werden nicht als regelmäßiges Einkommen verstanden, weshalb die Einkommensgrenze von 450 € pro Monat überstiegen werden darf.

Aber aufgepasst!
Du solltest dich in diesem Fall trotzdem vorher bei deiner Krankenkasse informieren, ob nicht doch eine Überschreitung der Einkommensgrenze vorliegt und du somit in die studentische Pflichtversicherung fällst. Das kann unter Umständen teuer für dich werden, da auch rückwirkend Beitragszahlungen geltend gemacht werden können.

Verlängerung der Familienversicherung

Unter bestimmten Umständen darf die Zeit, in der du über deine Familie krankenversichert sein kannst, verlängert werden. Dies gilt für folgende Gegebenheiten:

  • Bei Wehr- oder Ersatzdienst
  • Bei freiwilligem Wehrdienst
  • Bei Freiwilligendienst oder vergleichbarem anerkannten Freiwilligendienst
  • Bei einer Tätigkeit als Entwicklungshelfer im Sinne des § 1 Absatz 1 des Entwicklungshelfer-Gesetzes (höchstens 12 Monate)

Wann ist es nicht möglich, familienversichert zu sein?

Es ist nicht möglich familienversichert zu sein, wenn ein Elternteil privat krankenversichert ist und ein relativ hohes Einkommen erzielt, welches das des gesetzlich krankenversicherten Elternteils übersteigt. Darüberhinaus gibt es auch besondere Regelungen, wenn beide Elternteile privat versichert sind.

(Quelle: § 10 SGB V; Stand 09/16)

Die studentische Krankenversicherung

Wie und wie lange?

Wenn man als Student nicht mehr die Möglichkeit hat, sich über die Familienversicherung krankenversichern zu lassen, besteht die Möglichkeit, sich zu einem günstigen Krankenkassenbeitrag selbst zu versichern. Dies geht bis zum 30. Lebensjahr oder bis zur Vollendung des 14. Fachsemesters. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verlängerung jedoch möglich.

Höhe der Beiträge

Die Höhe der Beiträge sind bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen im Normaltarif für Studenten gleich hoch. Unterschiede bestehen überwiegend beim Zusatzbetrag, welcher von den einzelnen Krankenkassen individuell festgelegt werden kann und meist bei 1 % liegt. Eine genaue Übersicht über die verschiedenen Zusatzbeträge der einzelnen Krankenversicherungen könnt ihr beim GKV-Spitzenverband abrufen. Weitere Unterschiede zwischen den verschiedenen Krankenkassen bestehen im angebotenen Leistungsspektrum, als auch bei den jeweilig angebotenen Wahltarifen, welche unter bestimmten Umständen Rabatte beinhalten können. Im Folgenden findest du eine Übersicht über die auf jeden Fall zu zahlenden Beiträge:

Beiträge ab WiSe 16/17 +Pflegeversicherung für kinderlose über 23 Jahre Für alle anderen
66,33€ + Zusatzbetrag der jeweiligen Krankenkasse 16,87€ 15,25€

(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit; Stand 09/16)

Tipp:
Bei einer Erhöhung der Zusatzbeträge hast du immer die Möglichkeit, zu einer anderen Versicherung zu wechseln, welche unter Umständen günstigere oder gar keine Zusatzbeträge verlangt und dir eventuell ein besseres Leistungsspektrum anbietet.

Begrenzung der Dauer der studentischen Krankenversicherung

Wie schon eingangs erwähnt, ist die Möglichkeit die günstigen Tarife der studentischen Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen begrenzt. Diese Grenze stellt de Facto das Ende der Versicherungspflicht dar. Die Versicherungspflicht endet mit dem 30. Lebensjahr, als auch mit der Überschreitung des 14. Fachsemesters. Bei der Zählung der Fachsemester ist Folgendes zu beachten:

  • Die Anzahl der Fachsemester beziehen sich nur auf die Anzahl der Semester in einem bestimmten Studienfach
  • Bei einem Studienfachwechsel oder dem Beginn eines neuen Studiums wird wieder neu gezählt
  • Bei einem Wechsel von einem BA- in einen MA-Studiengang werden die Fachsemester nur bei einem konsekutiven Studiengang addiert
  • Urlaubssemester werden nicht mitgezählt
Eine Verlängerung der Grenzen ist unter bestimmten Umständen möglich, wofür allerdings ein regelmäßig begründeter Antrag erforderlich ist. Dies klärst du am besten direkt mit deiner Krankenversicherung ab.

(Quelle: § 5 Absatz 1 SGB V u. Bundesministerium für Gesundheit; Stand 09/16)

Freiwillige Krankenversicherung

Wie und ab wann?

Wenn man sich als Student dem 30. Lebensjahr nähert oder man die 14-Fachsemester-Grenze überschreiten sollte, bleibt einem nur die freiwillige Krankenversicherung, falls es keine Möglichkeit der Verlängerung der studentischen Krankenversicherung geben sollte.

Dabei gibt es grundsätzlich 2 Möglichkeiten sich krankenzuversichern. Entweder du bleibst in der gesetzlichen Krankenversicherung, oder du wechselst in die private Krankenversicherung. Das kann unter Umständen kostengünstiger sein, aber auch gut überlegt sein sollte. Näheres dazu kannst du unter Private Krankenversicherung für Studenten erfahren.

Übergangstarif

Wenn du nach Ablauf der studentischen Krankenversicherung gesetzlich krankenversichert bleibst, bieten die Krankenversicherung meist einen Übergangstarif für maximal 6 Monate an. Wenn du diesen in Anspruch nehmen willst, darfst du allerdings die Einkommensgrenze von 968,33 € brutto pro Monat nicht überschreiten. DIe Einkommensgrenze ergibt sich aus einem Drittel der Bezugsgröße, welche zur Zeit bei 2.905 € beträgt.

(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit; Stand 09/16)

Wechsel der Krankenversicherung

Wenn du in der studentischen Krankenversicherung warst und das 30. Lebensjahr oder die 14-Fachsemester-Grenze erreichst, wirst du von deiner Krankenversicherung einen Hinweis zur Austrittsmöglichkeit erhalten. Dieser Austrittshinweis bietet dir zugleich die Möglichkeit eines Wechsel der Krankenversicherung. Voraussetzung ist eine fristgerechte Kündigung innerhalb von 2 Wochen und ein Nachweis eines anderwertigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall vorhanden ist. Falls du nicht auf den Hinweis reagieren solltest, wirst du automatisch in den Status "freiwillig versichert" gestuft.

(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit; Stand 09/16)

Normale freiwillige Studentenversicherung

Falls du nicht mehr von den diversen Studententarifen der Krankenversicherungen profitieren kannst, musst du in die freiwillige Krankenversicherung wechseln. Dies bedeutet, dass du den Mindestbetrag für freiwillig Versicherte zu zahlen hast, wenn du die Einkommensgrenze von 968,33 € (ergibt sich aus einem Drittel der Bezugsgröße) nicht überschreiten solltest. Dieser Tarif liegt zur Zeit bei 135,57€ + Zusatzbetrag +Pflegeversicherung. Der Tarif ergibt sich, indem man 14% (ermäßigter Beitragssatz, da kein Anspruch auf Krankengeld) der Einkommensgrenze von 968,33 € berrechnet (Siehe: § 243 SGB V).

Tipp:
Unter bestimmten Umständen, kann es ab diesem Zeitpunkt Sinn machen, sich aufgrund von Kostenersparnissen privat versichern zu lassen. Gerade wenn man selbstständig ist oder die Einkommensgrenze von 968,33 € überschreiten sollte. Allerdings sollte dieser Schritt gut überlegt sein. Näheres dazu kannst du unter Private Krankenversicherung für Studenten erfahren.

Stand 09/2016
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.
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