Krankenversicherung für Studenten

Die Krankenversicherung ist ein Muss für Studierende an staatlich anerkannten Hoch- & Fachhochschulen in Deutschland, da laut Gesetzgeber eine Versicherungspflicht (Siehe § 5 Absatz 1 SGB V) für Studenten besteht. Dies bedeutet, dass man sich ohne Versicherungsnachweis nicht an einer deutschen Hochschule einschreiben kann.

Jedoch besteht hier erst mal kein Grund zur Panik, da die meisten bis zum 25. Lebensjahr über ihre Eltern mitversichert sein werden. Welche Dinge man allerdings genau unter die Lupe nehmen sollte und welche Möglichkeiten der Krankenversicherung es für Studenten gibt, wird im Folgenden näher erläutert.

Gesetzlich oder privat versichert?

Grundsätzlich gibt es vier Krankenversicherungsarten, die als Student relevant sein können:

  • Familienversicherung
  • Studentische Krankenversicherung
  • Freiwillige Krankenversicherung
  • Private Krankenversicherung
Dabei gibt es jedoch vom Gesetzgeber genaue Vorschriften, wann du welche Versicherungsart in Anspruch nehmen kannst. Um dir die Unterschiede als auch die Besonderheiten der einzelnen Versicherungsarten besser aufzeigen zu können, werden diese nun kurz nacheinander vorgestellt. Falls du dich direkt über die Vor- und Nachteile einer privaten Krankenversicherung informieren möchtest, kannst du auch direkt unter private Krankenversicherung für Studenten schauen. Noch eine Anmerkung am Rande: Die Versicherungspflicht für Studenten gilt auch während eines Urlaubssemesters.

Die Familienversicherung

Wie und wie lange?

Wenn deine Eltern gesetzlich krankenversichert sind, hast du die Möglichkeit, dich bis zu deinem 25. Geburtstag (unter bestimmten Umständen auch länger, aber dazu später) über diese mitversichern zu lassen. In diesem Fall musst du als Student erst mal keine zusätzlichen Krankenkassenbeiträge bezahlen.

Wenn du zum Beispiel bereits verheiratet bist, besteht auch die Möglichkeit, über deinen gesetzlich krankenversicherten Ehepartner oder deine Ehepartnerin familienversichert zu sein.

Einkommensgrenze beachten

Wenn du neben dem Studium arbeitest, musst du aufpassen: Dein monatliches Gesamteinkommen darf 565 € nicht überschreiten (bei Minijobs: 603 €), ansonsten kann die beitragsfreie Familienversicherung enden.

Folgendes zählt dabei nicht als Einkommen:

  • BAföG (unabhängig davon, ob elternabhängig oder -unabhängig)
  • Unterhalt der Eltern
  • Ferienjobs sowie kurzfristige Beschäftigungen, die auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt sind (bei landwirtschaftlichen Betrieben gelten 15 Wochen oder 90 Arbeitstage)

Aber aufgepasst!
Du solltest dich trotzdem vorher bei deiner Krankenkasse informieren, ob nicht doch eine Überschreitung der Einkommensgrenze vorliegt und du somit aus der Familienversicherung fällst. Das kann unter Umständen teuer für dich werden, da auch rückwirkend Beitragszahlungen geltend gemacht werden können.

Quellen: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), AOK, Minijob-Zentrale

Verlängerung der Familienversicherung

Unter bestimmten Umständen darf die Zeit, in der du über deine Familie krankenversichert sein kannst, verlängert werden. Dies gilt beispielsweise für folgende Gegebenheiten:

  • Bei freiwilligem Wehrdienst
  • Bei Freiwilligendienst oder vergleichbarem anerkannten Freiwilligendienst
  • Bei einer Tätigkeit als Entwicklungshelfer im Sinne des § 1 Absatz 1 des Entwicklungshelfer-Gesetzes

Wann ist es nicht möglich, familienversichert zu sein?

Es ist unter anderem nicht möglich, familienversichert zu sein, wenn ein Elternteil privat krankenversichert ist, dessen regelmäßiges Einkommen über der gesetzlichen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt und dieses Einkommen höher ist als das des gesetzlich krankenversicherten Elternteils. Darüber hinaus gelten besondere Regelungen, wenn beide Elternteile privat versichert sind.

Quelle: § 10 SGB V

Die studentische Krankenversicherung

Wie und wie lange?

Wenn man als Student nicht mehr die Möglichkeit hat, sich über die Familienversicherung krankenversichern zu lassen, besteht die Möglichkeit, sich zu einem günstigen Krankenkassenbeitrag selbst zu versichern. Dies geht grundsätzlich bis zum 30. Lebensjahr. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verlängerung jedoch möglich.

Höhe der Beiträge

Die Höhe des Grundbeitrags ist bei den gesetzlichen Krankenversicherungen für Studenten gesetzlich vorgegeben. Unterschiede bestehen vor allem beim Zusatzbeitrag, welcher von den einzelnen Krankenkassen individuell festgelegt wird. Weitere Unterschiede zwischen den Krankenkassen bestehen im angebotenen Leistungsspektrum sowie bei den jeweiligen Wahltarifen.

Der Beitrag zur studentischen Krankenversicherung liegt 2026 je nach Krankenkasse ungefähr bei 90 bis 100 € zuzüglich Zusatzbeitrag. Zusätzlich fällt die Pflegeversicherung an.

  • Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23 Jahren: ca. 35,91 € monatlich
  • Für Versicherte mit Kind bzw. unter 23 Jahren: ca. 30,78 € monatlich
  • Bei mehreren Kindern unter 25 Jahren kann sich der Beitrag zur Pflegeversicherung weiter reduzieren.

Quellen: GesetzlicheKrankenkassen.de , KNAPPSCHAFT

Tipp:
Bei einer Erhöhung der Zusatzbeiträge hast du grundsätzlich die Möglichkeit, zu einer anderen Krankenversicherung zu wechseln, welche unter Umständen günstigere Beiträge verlangt oder dir ein besseres Leistungsspektrum anbietet.

Begrenzung der Dauer der studentischen Krankenversicherung

Wie schon eingangs erwähnt, ist die Möglichkeit, die günstigen Tarife der studentischen Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen, begrenzt. Die Versicherungspflicht endet grundsätzlich mit dem 30. Lebensjahr.

Die frühere Begrenzung auf 14 Fachsemester wurde zum Jahr 2020 abgeschafft. Eine Verlängerung über das 30. Lebensjahr hinaus ist unter bestimmten Umständen möglich, wofür allerdings regelmäßig ein begründeter Antrag erforderlich ist. Dies klärst du am besten direkt mit deiner Krankenversicherung ab.

Quellen: § 5 Absatz 1 SGB V, Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Freiwillige Krankenversicherung

Wie und ab wann?

Wenn man sich als Student dem 30. Lebensjahr nähert und keine Möglichkeit zur Verlängerung der studentischen Krankenversicherung besteht, kommt anschließend in der Regel die freiwillige Krankenversicherung infrage.

Dabei gibt es grundsätzlich 2 Möglichkeiten, sich krankenzuversichern. Entweder du bleibst in der gesetzlichen Krankenversicherung oder du wechselst, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, in die private Krankenversicherung. Das kann unter Umständen kostengünstiger sein, sollte aber gut überlegt sein. Näheres dazu kannst du unter Private Krankenversicherung für Studenten erfahren.

Normale freiwillige Krankenversicherung

Falls du nicht mehr vom Studententarif der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren kannst, musst du bei einem Verbleib in der GKV in die freiwillige Krankenversicherung wechseln. Die Beiträge richten sich nach deinem Einkommen.

2026 gilt dabei eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € pro Monat. Auch wenn dein tatsächliches Einkommen darunter liegt, werden die Beiträge mindestens auf Grundlage dieses Betrags berechnet.

Der monatliche Mindestbeitrag liegt inklusive Pflegeversicherung und abhängig vom Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse ungefähr bei 270 € bis 286 €. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen aufgrund des höheren Pflegeversicherungsbeitrags etwas mehr.

Quellen: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) , Schlemann

Tipp:
Unter bestimmten Umständen kann es ab diesem Zeitpunkt Sinn machen, sich aufgrund von Kostenersparnissen privat versichern zu lassen. Gerade wenn man selbstständig ist, kann ein Vergleich sinnvoll sein. Allerdings sollte dieser Schritt gut überlegt sein. Näheres dazu kannst du unter Private Krankenversicherung für Studenten erfahren.

Stand 09/2026
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.
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